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Hermann-Rietschel-Institut (HRI): Hallenbäder mit R-Wert von 0,5 in der Poleposition!

2,3 – eine Zahl, die in der Bäderbranche nicht gerade für Euphorie gesorgt hat. Doch das Hermann-Rietschel-Institut (HRI) in Berlin hat auf Nachfrage der DGfdB noch einmal nachgerechnet und bringt nun einen situationsbezogenen R-Wert von 1,1 ins Spiel. Aber es kommt noch besser: Bei eigener Berechnung mit besserer Lüftungssituation kommen wir sogar auf einen R-Wert von 0,5. Diese Zahl wurde vom HRI bestätigt.

Wer darf aufmachen – und wer nicht? Wer kommt zuerst dran – und wer muss hinten anstehen? Das waren die Diskussionslinien der Kanzlerinnenrunde am 3. März mit den bekannten Ergebnissen. Die Hallenbäder kamen in der Diskussion nicht einmal vor. Zu Unrecht, wie sich nun zeigt:

1. situationsbezogener R-Wert: 2,3
Das Hermann-Rietschel-Institut (HRI) hatte im Februar eine Untersuchung vorgelegt, nach der man recht gut eine sinnvolle Reihenfolge der zu öffnenden Institutionen hätte ablesen können. Danach würden diejenigen Einrichtungen, bei denen ein geringeres Ansteckungsrisiko vorhanden ist, eigentlich bei der Öffnung vorneweg sein.

In der ersten Untersuchung kamen die Hallenbäder mit einem situationsbezogenen R-Wert von 2,3 nicht schlecht, aber auch nicht überragend gut weg. Die DGfdB hatte, wie berichtet, sofort nachgehakt, und es wurden neue Zahlen mit realistischeren Werten angekündigt.

2. situationsbezogener R-Wert: 1,1
Diese Zahlen liegen nun vor und siehe da: Die Hallenbäder sind, wie schon 2020 im DGfdB Pandemieplan Bäder beschrieben, ein „sicherer Ort“. Das HRI hat auch jetzt sehr vorsichtig gerechnet und kommt für eine Schwimmhalle bei 50 % Auslastung, Besuchern ohne Maske und einem spezifischen Volumenstrom für den aktuellen Fall von 80  m³/h/Pers auf einen situationsbezogenen R-Wert von 1,1 – gleichauf übrigens mit Einkaufszentren und Restaurants unter Hygienebedingungen. Aber es kommt noch besser, denn dieser Fall bildet eine eher schlechte Lüftungssituation ab.

3. situationsbezogener R-Wert: 0,5 (bestätigte DGfdB-Eigenberechnung)
In einer Standardschwimmhalle mit einem 25-m-Becken und 66 Nutzer:innen gemäß den Anforderungen des Pandemieplans Bäder beträgt der spezifische Volumenstrom für den aktuellen Fall nämlich 182  m³/h/Pers. Nach Aussage des HRI ist der Volumenstrom je Person in der Berechnung des Instituts die absolut führende Größe und deshalb halbiert sich der R-Wert bei einer Verdopplung des Volumenstroms. Auf Grundlage des Rechenweges des HRI ergibt sich so ein situationsbezogener R-Wert von 0,5. Damit liegen die Hallenbäder mit ganz vorne – einen Zehntelpunkt übrigens vor den Friseuren (siehe Abbildung, zum Vergrößern klicken)

Somit ist klar: Angesichts der großen Bedeutung der Hallenbäder für Gesundheit, Schulschwimmen, für den Vereinssport und das Schwimmen lernen gehören sie auf der Liste der sukzessive zu öffnenden Einrichtungen ganz weit nach vorne. Warum stehen die Hallenbäder im Vergleich zu anderen Einrichtungen aber so gut da? In keinem vergleichbaren Innenraum fällt so viel Feuchtigkeit an, deshalb sind die Lüftungsanlagen einfach üppiger ausgelegt als in anderen großen Räumen.

Ihr Ansprechpartner zum Thema „HRI-Berechnung“:
Michael Weilandt: m.weilandt(at)dgfdb.de

Autor
Michael Weilandt
Datum
11.03.2021
Rubrik
News