Artikeldatenbank

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Bäderbetrieb
04/1974
Nach dem im § 1 des Gesetzes über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 (RGBI. I S. 531) niedergelegten Grundsatz soll der öffentliche Gesundheitsdienst einheitlich von den bei den unteren Verwaltungsbehörden eingerichteten Gesundheitsämtern durchgeführt werden.
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Bäderbetrieb
04/1974
Der Betrieb von geschlossenen Badeanstalten sowie von Freibädern ist in den Gemeinden von erheblicher praktischer Bedeutung.
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Bäderbetrieb
04/1974
Es ist von dem leitenden Rechtsgrundsatz auszugehen, daß derjenige, der einen allgemeinen Verkehr für Menschen auf seinem Grundstück eröffnet und dadurch Gefahrenquellen schafft, auch die zur Abwendung der hieraus Dritten drohenden Gefahren notwendigen Vorkehrungen treffen muß.
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Bäderbetrieb
04/1974
Die Benutzung einer Badeanstalt kann, wie das bei jeder anderen öffentlichen Gemeindeeinrichtung der Fall ist, entweder öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich geregelt werden.
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Bäderbetrieb
04/1974
In Ergänzung zu meinen Ausführungen 'Haftpflichtfragen beim Betrieb von Badeanstalten' im 'Archiv des Badewesens ' 1957, S. 371 und 'Haftungsausschluß in gemeindlichen Badeordnungen' im 'Archiv des Badewesens ' 1958, S. 89, gibt eine Gerichtsentscheidung Veranlassung, die obigen Darlegungen zu erweitern.
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Bäderbetrieb
04/1974
Der Betrieb eines jeden Hallen- oder Freibades ist gefährlich und - wie die Erfahrung lehrt - ereignen sich alljährlich leider immer wieder eine größere Anzahl bedauerlicher Unfälle.
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Bäderbetrieb
04/1974
Im 'Versicherungsrecht' 1954, S. 419, ist eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm veröffentlicht, die bereits im 'Archiv' 1954, S. 77 ff., unter der Überschrift 'Zur Aufsichtspflicht in öffentlichen Badeanstalten' eine Würdigung erfahren hat.
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Bäderbetrieb
04/1974
Es hat sich kürzlich in einem städtischen Volksbad ein Unfall ereignet, bei dem eine Frau (Badegast) einen Schädelbasisbruch erlitten hat. Diese Frau war von den Ankleidekabinen zum Duschraum der Schwimmhalle gegangen und dabei ausgerutscht. Der Boden war mit Gummi belegt, eine Warnungstafel gab es nicht, auch besondere Geländer fehlten.
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Bäderbetrieb
04/1974
Dieses Thema bereitet dem Praktiker viel Unbehagen, aber das ist keineswegs ein Spezialproblem des Badewesens. Der bekannte Soziologe Arnold Gehlen hält es für eine der Hauptschwierigkeiten des modernen Menschen, daß er dauernd handeln muß bzw. Entscheidungen zu treffen hat, obwohl er die Konsequenzen nicht voll überblicken kann.
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Bäderbetrieb
04/1974
1. Es soll rechtsgutachtlich zu der Frage Stellung genommen werden, wieweit eine Aufsichtspflicht und Verantwortung für Badeunternehmer bei der Durchführung von Vereinsschwimmstunden besteht.
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Bäderbetrieb
04/1974
1. Eine Badeanstalt gibt Eintrittskarten aus, die mit folgendem Aufdruck versehen sind: 'Berechtigt zum Eintritt . . . einschließlich Kleideraufbewahrung'.
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Bäderbetrieb
04/1974
Sowohl eine strafbare als auch eine zum Schadenersatz verpflichtende unerlaubte Handlung erfordert zunächst ein widerrechtliches Verhalten des Täters. Die Widerrechtlichkeit ist ein sog. objektives Tatbestandsmerkmal.
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Bäderbetrieb
04/1974
Wenn ein Geschädigter wegen Verletzung der Gesundheit oder eines Eigentumsschadens an den Schädiger Schadensersatzansprüche stellt, wird dieser versuchen, sich einer Haftung gänzlich oder jedenfalls in bestimmter Höhe dadurch zu entziehen, daß er sich auf ein mitwirkendes Verschulden des Geschädigten beruft.
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Bäderbetrieb
04/1974
Es kommt gelegentlich in den Badeanstalten zu Meinungsverschiedenheiten mit den Badegästen, die zu Weiterungen führen können.
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Bäderbetrieb
04/1974
Nach dem Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. 7. 1934, das in der Bundesrepublik nicht aufgehoben ist und fortgeltendes Bundesrecht darstellt, sind die Gesundheitsämter für die einheitliche Durchführung des öffentlichen Gesundheitsdienstes eingerichtet.
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Bäderbetrieb
04/1974
Immer häufiger gehen Bauträger bzw. Bauherren dazu über, große Wohnhäuser mit einem sogenannten Fitness- oder Gesundheitscenter auszustatten.
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Bäderbetrieb
04/1974
Der Kampf gegen Luftverunreinigungen, gegen Lärm und ähnliche Einwirkungen ist eine der vordringlichsten Aufgaben des Umweltschutzes.