Artikeldatenbank

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Bäderbetrieb
06/1997
25 neue Reinigungsmittel, deren Verwendungsmöglichkeiten bei der Reinigung des keramischen Materials in Schwimmbädern von einem neutralen und herstellerunabhängigen Institut untersucht wurden, stehen ab sofort zur Verfügung und sind in der neuen 'Liste RK - 20. Ergänzung' enthalten.
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Rubriken
06/1997
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Stellenmarkt AB-Archiv
06/1997
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Nachruf
05/1997
In dieser reißerischen Aufmachung wurde im März 1997 in der Zeitschrift 'ÖKOTEST' und in der SAT-1-Sendung 'Akte 97/8' über Untersuchungen in Hallenbädern berichtet.
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Bäderbetrieb
05/1997
Attraktive Bäderlandschaft Ruhrgebiet Das Baden und Schwimmen hat für die Bevölkerung des Ruhrgebietes einen hohen Stellenwert. Unter allen freizeitorientierten sportlichen Aktivitäten rangiert das Schwimmen vor dem Radfahren an erster Stelle. Den 5,4 Millionen Bewohnern des Ruhrgebietes stehen 22 moderne Freizeitbäder, 113 Hallen- und Kombibäder und 72 Freibäder zur Verfügung.
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Verbände
05/1997
Die nordrhein-westfälische Aktion 'Treffpunkt Bad' schwimmt in das 13. Jahr. Von einer Unglückszahl kann keine Rede sein. Dafür ist das Interesse vor Ort ungebrochen. Vom 15. April bis zum 31. Oktober 1997 beteiligen sich wieder 600 Badbetreiber in 220 Städten und Gemeinden. Für runde 10.000 Angebote an Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit sind insbesondere die Sportvereine verläßliche Partner.
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Bäderbetrieb
05/1997
Der seit nunmehr fast 30 Jahren vom Betriebswirtschaftlichen Arbeitskreis der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. durchgeführte Betriebsvergleich für Bäderbetriebe findet bei den Kommunen der Bundesrepublik noch immer großes Interesse.
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Kongresse und Messen
05/1997
In öffentlichen Bädern ist der Einsatz von Chlor eine unabdingbare Notwendigkeit, um eine ausreichende hygienische Unbedenklichkeit des Badewassers zu erreichen. Die Desinfektionswirkung des Chlors ist begründet in Oxydationsvorgängen, die zu einem Inaktivieren von Mikroorganismen u. a. Krankheitserregern führen.
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Kongresse und Messen
05/1997
WKS hat innerhalb der Unternehmensgruppe der Th. Goldschmidt AG, Essen, seit 1994 alle Bäderbauaktivitäten im Rahmen einer Konzern-Neustrukturierung von der KCH Keramchemie GmbH übernommen. Neben diesem Arbeitsgebiet werden die traditionellen Felder des Chemikalienschutzes (Säureschutzbau), Kunststoffbau und Feuerfestbau bearbeitet. So kann hier auf eine Erfahrung im Bereich des Bäderbaus von mehr als 30 Jahren zurückgegriffen werden.
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Bäderbetrieb
05/1997
Mit Beginn der Sommerzeit und somit auch der Freibadsaison rückt wieder einmal mehr ein faszinierendes Naturschauspiel in den Mittelpunkt unseres Interesses: Das Gewitter, grandios und doch unheimlich zugleich. Immer wieder ziehen einen die grell aufleuchtenden Blitze in ihren Bann. Auch als Leiter eines Bades, insbesondere eines Freibades, hat man sich mit den möglichen Folgen vorausschauend auseinanderzusetzen; besteht doch eine besondere Verantwortung darin, 'seine' Badegäste und das Personal - nebenbei auch sich selbst - vor den nicht zu unterschätzenden Gefahren eines Gewitters zu schützen.
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05/1997
In A.B. Archiv des Badewesens Heft 8/95 veröffentlichten wir den Artikel 'Pro und Contra der Nachprüfung auf Rettungsfähigkeit', in dem unterschiedliche Auffassungen zur Notwendigkeit der Fortbildung in diesem Bereich dargestellt wurden. Im nachstehenden Artikel informiert Dipl.-Ing. G. Schlagberger vom Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (BAGUV) jetzt über die zwischenzeitliche Änderung der Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe (GUV 0.3) und weist auch darauf hin, daß die darin enthaltenen Aussagen nur die Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen in Betrieben betreffen.
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Bäderbetrieb
05/1997
Die Rechtslage beim Betrieb eines Schwimmbades, das im Gemeinschaftseigentum z. B. einer Wohnungseigentümergemeinschaft steht, wird nach wie vor vielfach als verwirrend und unklar empfunden. Gerade wenn das Schwimmbad nicht nur von den Eigentümern selbst genutzt, sondern - teilweise auch gegen Entgelt - zu bestimmten Zeiten für die Öffentlichkeit oder für Gäste, insbesondere Feriengäste einzelner Eigentümer, geöffnet wird, herrscht Unsicherheit über den Umfang der Pflichten, die die Eigentümergemeinschaften durch den erweiterten Betrieb ihres Schwimmbades treffen. Dies gilt insbesondere für die heikle Frage der Betriebs- und Wasseraufsicht, bei der in großem Umfang unter den Eigentümergemeinschaften noch nach dem 'Toi, toi, toi-bisher ist noch nichts passiert-Prinzip verfahren wird. Dieser Beitrag soll helfen, Klarheit über den Umfang der Pflichten zu schaffen, die diejenigen Eigentumsgemeinschaften treffen, welche über ein im Gemeinschaftseigentum stehendes Schwimmbad verfügen und dieses nicht lediglich privat nutzen.
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05/1997
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05/1997