Artikeldatenbank

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Gesundheit und Wellness
04/2000
Eine stabile Gesundheit und persönliches Wohlbefinden stehen auf der Wunschliste vieler Menschen ganz oben. Regelmäßiges Saunabaden gerade in den Wintermonaten beugt Erkältungskrankheiten vor, härtet ab und sorgt für psychische Entspannung. 23 Millionen Saunagänger in Deutschland können sich nicht irren: Nach einer Umfrage des Deutschen Sauna-Bundes, Bielefeld, gehen 78% gezielt zur Erkältungsvorbeugung in die Sauna, 76% suchen körperliche Erholung und 58% psychische Entspannung in geselliger Gemeinschaft. Es hat sich im Laufe der Jahre in der Bevölkerung längst herumgesprochen, dass „Sauna gesund" i.st
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Rubriken
04/2000
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Stellenmarkt AB-Archiv
04/2000
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Sammelbecken
03/2000
Alle reden vorm Internet, wir natürlich auch. Denn dieses Medium verändert die Welt (meint nicht nur Bill Gates). Wozu überhaupt noch Zeitungen abonnieren? Gibt es Special Interest Publikationen oder die Berufs- und Fachpresse zukünftig nur noch im Netz? Soll man überhaupt noch Prospekte und Kataloge drucken, wenn alles so schön bunt und manchmal auch schnell auf dem Bildschirm erscheint statt nach unzähligen Anrufen Tage später Informationen im Briefkasten zu finden?
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Bäderbau
03/2000
Die Südschwimmhalle Erfurt war „in die Jahre" gekommen, so war die Frage nicht mehr, ob saniert werden solle, sondern nur „wie" und mit welchen Mitteln. Eine generelle Antwort war aus technischen, aber auch aus finanziellen Gründen schwierig, wenig praxisgerecht und sicher auch nicht allgemein wünschenswert. Die von den Stadtwerken Erfurt getroffene Entscheidung ist ein Beispiel für die Modernisierung unter sehr schwierigen Bedingungen.
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Bädertechnik
03/2000
Nachdem der Entwurf eines Infektionsschutzgesetzes nunmehr wieder den Erlass einer Rechtsverordnung über die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser auf Bundesebene vorsieht, wird der seit fahren vorliegende Arbeitsentwurf einer solchen Verordnung mit dem Ziel der baldigen Vorlage eines Referentenentwurfs aktualisiert. Eine Reihe von Vorschriften wird im Dienste der Klarstellung neu formuliert. Die wesentlichste inhaltliche Ergänzung ist die Aufnahme von Anforderungen an den Betrieb künstlicher Kleinbadeteiche. Mit dem Erlass der Verordnung soll der Schutz der öffentlichen Gesundheit im Badewesen auf den Stand von Wissenschaft und Technik gestellt, eine über viele jähre währende Rechtsunsicherheit bei Betreibern und Vollzugsbehörden beendet und, nicht zuletzt, der entsprechende, fast 20 jähre alte Auftrag des Deutschen Bundestages erfüllt werden.
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Bädertechnik
03/2000
1. Einleitung Der Verbrauch an Spülwasser für die Spülung der Beckenwasserfilter stellt einen wichtigen Betiicbskostenfaktor dar Für die Filterspülung vcnvendctes Beckenwasser ist durch Trinkwasser zu ersetzen (Wasserpreis) und zu erwärmen (Energiekosten), bei der Spülung anfallendes Schlammwasser ist - üblicherweise durch Indirekteinleitung in die Schmutzwasserkanalisation - zu entsorgen
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Bädertechnik
03/2000
Filter-Rückspülwasser-Recycling- Verfahren „System Salzgitter" für Schiwimmbad-Betriebe Die Finanznot der OfTentlichen Hand hat im Besonderen den Betrieb von öffentlichen Schwimmbädern betroffen und führte zu Angebotscinschränl\ungen bis hin zu Bäderschiießungen.
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Bädertechnik
03/2000
Elektrolyse im Schwimmbad Im Bade- und Trinkwasserbereich wird Chlor übcnviegend in der Form von Chiorgas, in llüssiger Form (Hypochlorit) oder in fester Form (Granulat) eingesetzt. Beim Umgang mit Chlorprodukten in allen Anwendungsgebieten der Wirtschaft sind eine ganze Reihe von Auflagen und Bestimmungen der GGVS (Transport gefährlicher Güter Straße) zu beachten, welche auch für den Umgang in Schwimmbädern gelten.
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Bäderbau
03/2000
Das Stadtbad Heilbronn ist fußläufig von der Innenstadt in wenigen Minuten erreichbar und liegt zwisctien dem tiistorischen Bollwerksturm und der Neckaruferzone. In unmittelbarer Nähe befinden sich Haltestellen, die von den Linienbussen des Heilbronner Verkehrsverbundes in kurzen Takten angefahren werden. Direkt neben dem Stadtbad befindet sich ein neues öffentliches Parkhaus, das Badegäste zu ermäßigten Preisen benutzen können.
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Bäderbetrieb
03/2000
Allgemeine theoretische Grundlagen Besucherbefragungen stellen ein wichtiges Instrument für den Betreiber eines Freizeitbades dar, da hierdurch vielfältige Informationen zu erlangen sind. Diese können dann beispielsweise Grundlage für Verbesserungen im Angebot sein oder eine höhere Planungssicherheit für den Betreiber geben'. Nachfolgende Grafik zeigt die grundsätzlichen Schritte der Planung und Durchführung einer Befragung im Überblick.
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Bäderbetrieb
03/2000
Inzwischen hat der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) mit Schreiben vom 1. Februar 2000 eine Vielzahl von deutschen Badbetreibern darüber informiert, dass er in Zusammenarbeit mit der WIBERA einen „Betriebsvergleich Bäderbetriebe" durchführen will. In diesem Schreiben sind eine Reihe von falschen Darstellungen enthalten. So wird zum Beispiel der Eindruck erweckt, die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. hätte sich aus der Mitarbeit am Betriebsvergleich zurückgezogen. Eine weitere Irreführung ist in Formulierungen zu sehen, aus denen man schließen könnte, der VKU verfüge beim Betriebsvergleich für Bäder über langjährige Erfahrungen.
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Bäderbetrieb
03/2000
Das von den Verbänden des Badewesens herausgegebene „Muster einer Haus- und Badeordnung für öffentliche Bäder" befasst sich unter anderem mit den Zugangsbeschränkungen für erkrankte Personen. Die augenblickliche Formulierung lautet: „Der Zutritt ist nicht gestattet: ...Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden oder Hautausschlägen leiden." Gegen diese Formulierung hat der Deutsche Psoriasis Bund massiv protestiert, da sie nach seiner Auffassung Personen, die an Schuppenflechte (Psoriasis) leiden, diskriminieren würde. Die Wortwahl dieses Verbandes bzw. seiner Vertreter war dabei teilweise unfreundlich bis verletzend. Dies hat den Arbeitskreis Organisation der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. und des BUNDESFACHVERBANDES ÖFFENTLICHE BÄDER E.V. nicht davon abgehalten, sich mit diesem Thema noch einmal sehr sachlich auseinander zu setzen. Dabei wurde der Sachverstand von Wasserhygienikern und kompetenten Hautärzten einbezogen.
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03/2000
In einem Urleil vom 3. Februar 1999 hat das OLG Celle - 9 U 249/98 - die Zahlung von Schmerzensgeld an die Klägerin abgewiesen, die auf dem nassen Fußboden (in einer Pfütze) zwischen einer teilweise offenen Duschanlage und dem Tauchbecken zu Fall kam und eine Verletzung am linken Arm erlitt. Die von der Klägerin vertretene Auffassung, dass eine Verietzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Badbetreiber voriegt. weil u.a. das in einer umlaufenden Rinne sich sammelnde Wasser nicht schnell genug at)fließen könne und die Beseitigung der Nässe durch das Personal nicht in kürzeren zeitlichen Abständen vorgenommen wird, wurde vom Gericht trotz Vorliegens eines entsprechenden Gutachtens nicht geteilt.
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03/2000
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03/2000
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Bäderbetrieb
02/2000
Hinter dem Titel „Privatwirtschaftlicher Bäderbetrieb und kommunale Daseinsvorsorge unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben" verbirgt sich die Frage, ob die öffentliche Hand aus Rechtsgründen daran gehindert ist Bäder zu betreiben oder ihr dabei zumindest Grenzen gesetzt sind?