Artikeldatenbank

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AB
Bäderbetrieb
03/2000
Das von den Verbänden des Badewesens herausgegebene „Muster einer Haus- und Badeordnung für öffentliche Bäder" befasst sich unter anderem mit den Zugangsbeschränkungen für erkrankte Personen. Die augenblickliche Formulierung lautet: „Der Zutritt ist nicht gestattet: ...Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden oder Hautausschlägen leiden." Gegen diese Formulierung hat der Deutsche Psoriasis Bund massiv protestiert, da sie nach seiner Auffassung Personen, die an Schuppenflechte (Psoriasis) leiden, diskriminieren würde. Die Wortwahl dieses Verbandes bzw. seiner Vertreter war dabei teilweise unfreundlich bis verletzend. Dies hat den Arbeitskreis Organisation der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. und des BUNDESFACHVERBANDES ÖFFENTLICHE BÄDER E.V. nicht davon abgehalten, sich mit diesem Thema noch einmal sehr sachlich auseinander zu setzen. Dabei wurde der Sachverstand von Wasserhygienikern und kompetenten Hautärzten einbezogen.
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AB
Rubriken
03/2000
In einem Urleil vom 3. Februar 1999 hat das OLG Celle - 9 U 249/98 - die Zahlung von Schmerzensgeld an die Klägerin abgewiesen, die auf dem nassen Fußboden (in einer Pfütze) zwischen einer teilweise offenen Duschanlage und dem Tauchbecken zu Fall kam und eine Verletzung am linken Arm erlitt. Die von der Klägerin vertretene Auffassung, dass eine Verietzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Badbetreiber voriegt. weil u.a. das in einer umlaufenden Rinne sich sammelnde Wasser nicht schnell genug at)fließen könne und die Beseitigung der Nässe durch das Personal nicht in kürzeren zeitlichen Abständen vorgenommen wird, wurde vom Gericht trotz Vorliegens eines entsprechenden Gutachtens nicht geteilt.
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03/2000
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Stellenmarkt AB-Archiv
03/2000
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Bäderbetrieb
02/2000
Hinter dem Titel „Privatwirtschaftlicher Bäderbetrieb und kommunale Daseinsvorsorge unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben" verbirgt sich die Frage, ob die öffentliche Hand aus Rechtsgründen daran gehindert ist Bäder zu betreiben oder ihr dabei zumindest Grenzen gesetzt sind?
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Bäderbetrieb
02/2000
Das Deutsche Badewesens ist seit Jahren von fünf Problemkreisen geikennzeichnet: • Veränderung der Gesellschaft und deren Ansprüche an erlebnisreiche Freizeitaktivitäten • Hoher Zuschussbedarf der Bäder bei leeren Kassen der Kommunen • Hoher Investitionsbedarf der Bäder • Hoher politischer Einfluss auf die Betreibung von Bädern • Fehlende Managementkompetenz und fehlende unternehmerische Entscheidungsbefugnisse
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Bäderbau
02/2000
Die Kurgesellschaft Heilbad Heiligenstadt mbH errichtet gegenwärtig das neue „Kurund Vitalzentrum", durch das nicht nur dem Kurbetrieb, sondern auch dem allgemeinen Tourismus in der dortigen Region neue Impulse gegeben werden sollen.
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Bäderbetrieb
02/2000
Lassen Sie mich zuerst einmal bekennen, dass ich geneigt war, den vorgeschlagenen Titel zu ändern. Warum? - Ich kann eine gewisse Müdigkeit nicht leugnen, seit ca. acht Jahren immer wieder über ein Phantom zu berichten, das, ohne jemals existiert zu haben, den Bädermarkt wesentlich mehr beschäftigt als die Frage, warum entstehen immer wieder Bäder, die weder dem Bedarf des Marktes oder der Zielgruppe noch den Anforderungen der Wirtschaftlichkeit entsprechen. Nachdem die Wortschöpfung „privater Investor" nun aber scheinbar Bestandteil des Bäder-Dudens geworden ist, bleibe ich beim Thema, nicht aber ohne meine erst kürzlich veröffentlichte Oberzeugung zu wiederholen:
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Bäderbau
02/2000
Die Kombination Kunsteisbahn - Schwimmbad hat sich im Wunnebad Winnenden erstmals in der Eisiaufsaison 1998/99 gut bewährt Der besondere Vorteil der Anlage liegt darin, dass wegen der unmillelbaren Verbindung beider Einrichtungen ein großer Teil der Abwärme der Eismaschine zur Badewassererwärmung verwendet werden kann. Während der Sommerbadesaison werden auf der Sandfläche der Eisbahn drei Volleyballspielfelder errichlel. Auch verschiedene Räumlichkeiten können wechselseitig genutzt werden.
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Bädertechnik
02/2000
Mit der Erkenntnis, dass ein Freibad von der Sonne lebt und deren Energie auch für die Wassererwärrnung eingesetzt werden kann, und nach einem ca. 10-jährigen „Reifeprozess" haben wir nun die Idee in die Tat umgesetzt. Nach jahrelangen Kontakten mit einer Fachfirma und deren Beratungen sowie unseren eingeholten Erfahrungswerten hatten wir uns für das Absorberprinzip als das wohl wirtschaftlichste Verfahren entschieden. Im Frühjahr 1999 wurde der Ausführungsauftrag erteilt, wonach dann die Anlage noch rechtzeitig zum Freibad-Saisonbeginn im Mai 1999 in Betrieb gehen und die gesamte Sommerzeit die Sonnenenergie „einfangen" konnte.
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Bäderbetrieb
02/2000
Durch Beschluss der Kasseler Stadtverordneten vom 4. Mai 1998 wurde das Freibad am Auedamm geschlossen und für die Badesaison 1998 nicht wieder in Betrieb genommen. Diese Entscheidung führte in Kassel zu erheblichen Protesten, insbesondere der Schwimmsportvereine, aber auch zur Gründung eines Auebad Fördervereins e.V., der sich um die Wiedereröffnung des Bades durch Beteiligung an der Aufgabenund Arbeitsbewältigung während der Saison bemühen wollte.
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Bäderbau
02/2000
Die Deulsche Gesellschaft für Badegewässer e.V. - nicht zu verwechseln mit der seit über 100 Jahren existierenden und in der Fachwelt anerkannten Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. (DGfdB) - bietet als Interessenvertreter von Landschaftsarchitekten und Landschafts- bzw. Gartenbaubetrieben aus rein wirtschaftlichen Überlegungen Seminare mit dem Titel
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Bädertechnik
02/2000
Belastung der Bioteiche durch Badende Bioteiche (und Bio-Badebecken) im Sinne dieser Empfeiilung sind künstlich angelegte Oberflächengewässer. Sie werden zunehmend als Schwimm- und Badestellen öffentlich und gewerblich benutzt, und es ist daher geboten, auf geeignete Hygieneanforderungen aufmerksam zu machen, damit bei der öffentlichen oder gewerblichen Nutzung das Gesundheitsrisiko der Benutzer vertretbar niedrig gehalten wird.
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02/2000
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Bädertechnik
02/2000
Für Betriebswasser, das anstelle von Trinkwasser als Füllwasser verwendet werden soll, gibt es bisher keinerlei gesetzliche oder andenA/eitige Vorschriften, Normen oder Richtlinien. Ob die geplante Bundesverordnung über Schwimmbeckenwasser diesen Punkt behandeln wird, ist noch nicht abzusehen. Alle im Folgenden genannten Anforderungen an Betriebswasser unterliegen noch der Diskussion.
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Sammelbecken
02/2000
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Sammelbecken
02/2000
Auslober des Prämierangswettbewerbs „Vorbildliche und kostengünstige Sportstätten in NRW" ist das MASSKS des Landes Nordrhein-Westfalen. Organisation und Durchfühamg des Wettbewerbs obliegen dem Landesinstihft für Bauwesen des Landes Nordrhein-We.stfalen in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund NRW und der Internationalen Vereinigung Sportund Freizeiteinrichtungen (lAKS).