Artikeldatenbank

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AB
Bäderbetrieb
11/2003
Die Gesellschaft in Deutschland hat sich 60 Jahre nach ihrem Zusammenbruch in einem anhaltenden Prozess der Veränderung in eine Vielfalt an Bedürfnissen der Bevölkerung ausdifferenziert. Diesen sich ändernden Ansprüchen sind auch die öffentlichen Bäder mit einer mehrjährigen Verzögerung gefolgt. Nachdem die konventionellen, sportgerechten Hallenbäder den Ansprüchen des Publikums nicht mehr ausreichend entsprachen, entstanden vielerorts, neben Spaßbädern in privater Hand, freizeitorientierte Bäder in kommunaler Trägerschaft oder mit kommunaler Förderung sowie in unterschiedlichen Betreiberformen. Dieser Entwicklung ist es in erster Linie zu verdanken, wenn die jahrelang rückläufigen Besucherzahlen in öffentlichen Bädern stabilisiert werden konnten, aufgrund eines vielfältigen Freizeitmarkts allerdings nicht mehr auf dem Niveau früherer Jahre. Das vorliegende Papier gibt einen Überblick über rechtliche und politische Anforderungen an die Daseinsvorsorge durch kommunale Badbetreiber. Es ist auch als Argumentationshilfe für die Umsetzung eines zeitgerechten Bäderangebots in öffentlicher Trägerschaft gedacht.
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Bäderbetrieb
11/2003
Zurückgehende Steuereinnahmen und steigende Kosten haben Städte und Gemeinden in eine äußerst schwierige finanzielle Situation gebracht. Deshalb werden derzeit alle Einrichtungen der Kommunen auf den Prüfstand gestellt, auch die öffentlichen Bäder. Öffentliche Bäder als Infrastruktureinrichtungen erfüllen wichtige gesellschaftspolitische Aufgaben. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag zur Erhaltung der Gesundheit sowie zur Erholung und Freizeitgestaltung und sind unverzichtbare Voraussetzungen für das Schul- und Vereinsschwimmen. Einige Bundesländer haben durch die Aufnahme des Sports – und damit auch des Schwimmsports – in die Landesverfassung seinen besonderen Stellenwert hervorgehoben. Die in diesem Papier aufgeführten Vorschläge beschränken sich bewusst auf eine stichwortartige Auflistung von Möglichkeiten der Einnahmeverbesserung und der Kostenreduzierung bei Bädern und führen in der Regel zu einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Weitergehende Informationen können bei der Geschäftstelle der Verbände des Badewesens* abgerufen werden.
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Bäderbetrieb
11/2003
Zahlreichen Meldungen in den Medien konnte man es entnehmen: Der Sommer 2003 war ein Jahrhundertsommer, bei dem die 40 °C-Marke gleich mehrfach erreicht wurde – eine Hitzewelle, die sogar viele Arbeitgeber dazu veranlasste, ihren Mitarbeitern „hitzefrei“ zu geben. Doch wie positiv verlief – im Vergleich zum entsprechenden Zeitpunkt der Jahre 2002 und 2001 – tatsächlich die diesjährige Saison für die Freibäder? Um dies genauer analysieren zu können, hat der Arbeitskreis Betriebswirtschaft der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. und des BUNDESFACHVERBANDES ÖFFENTLICHE BÄDER E. V. (BÖB), Essen, im Herbst erneut eine Befragung zum Verlauf der Freibadsaison durchgeführt (siehe auch A.B. 10/03 S. 518), über deren Ergebnisse im Folgenden berichtet wird.
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Bädertechnik
11/2003
Schwimmen zählt in Deutschland zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten; seine gesundheitsfördernde Wirkung ist unumstritten. Da sich in öffentlichen Schwimmbädern zahlreiche Menschen begegnen, muss vom Betreiber dafür gesorgt werden, dass die Aufbereitungstechnik jederzeit eine einwandfreie Reinwasserqualität liefert. Zurzeit werden in Deutschland für die Filtration fast ausschließlich Festbett- oder Anschwemmfilter eingesetzt. In den letzten Jahren hat sich in der Filtertechnik jedoch ein neues Verfahren etabliert: die Membrantechnik. Während sie in der Schlammwasseraufbereitung bereits häufig Anwendung findet, gibt es erst wenige Anlagen, die das Rohwasser von Schwimmbädern aufbereiten.
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Bädertechnik
11/2003
In der DIN 19 643-1 bis 4, 1997- 04, gibt es bezüglich der chemischen Beurteilung der Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser mehrere Punkte, die nach fünfjähriger Gültigkeitsdauer der o. g. Norm überdacht werden sollten.
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Firmen und Produktinfos
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10/2003
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Bäderbau
10/2003
Marburg im Bundesland Hessen hat mit derzeit etwa 75 000 Einwohnern als Sitz der 1527 gegründeten Universität eine bevorzugte Lage an der Lahn. Mit der Eröffnung des Hallenbades am Trojedamm in der Universitätsstadt am 6. Dezember 2002 wurde auch der letzte Teil eines Freizeitbades mit Innen- und Außenanlagen in Betrieb genommen, dessen Planung und Bau in besonderer Weise unter die Prämisse „Ressourcen schonen – Energie sparen“ gestellt wurde. Dieses Thema zieht sich vom Wärmeschutz des Gebäudes über die Wärmerückgewinnung bis hin zur Wärmedämmung der Wasserrutsche.
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Bäderbau
10/2003
Immer wieder berichten die Medien über – gelegentlich auch spektakuläre – Unfälle auf Baustellen. Jeder, der gebaut hat, weiß im Allgemeinen, die dort vorhandenen Gefahren einzuschätzen; und derjenige, der noch nicht gebaut hat, sollte sich – möglichst vorher – damit befassen. Auch Bäderbauten, Hallen- und Freibäder sowie Saunen bilden dabei keine Ausnahme. Durch die Baustellenverordnung vom 1. Juli 1998 (BGBl. I S. 1283; s. u.), deren Konsequenzen möglicherweise (noch) nicht jedem am Bau Beteiligten ausreichend bekannt sind, wird der Bauherr verpflichtet, zu wesentlichen Verbesserungen der Arbeitssicherheit auf seiner Baustelle beizutragen.
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Bäderbetrieb
10/2003
In einem Prozesskostenhilfe-Verfahren hat das Landgericht Lübeck mit Beschluss vom 17. März 1993 – 2 0 482 – den Antrag eines im Bad verunglückten blinden Besuchers zurückgewiesen, weil der Unfall nach der Beurteilung durch das Gericht nicht auf eine Pflichtverletzung der Badbetreiberin zurückzuführen ist.
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Bäderbetrieb
10/2003
In einem inzwischen rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Köln – Az.: 22 U 39/99 – vom 20. März 2001 wurde die Klage eines Badegastes, der in größeren Zeitabständen an Epilepsie leidet, auf Schadensersatz wegen einer schweren Gesundheitsschädigung nach einem Badeunfall abgewiesen, weil keine Verletzung der Aufsichtspflicht bzw. kein Organisationsverschulden nachgewiesen werden konnte. Die Revision des Klägers wurde vom Bundesgerichtshof nicht angenommen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass nach dem Muster einer Haus- und Badeordnung für öffentliche Bäder der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (Merkblatt B 8) Nr. 14 Anfallskranken die Benutzung der Bäder nur mit einer Begleitperson gestattet ist. Diese sollte, falls erforderlich, schnellstens Hilfe herbeiholen.
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Bädertechnik
10/2003
Angesichts des hohen Energieverbrauchs von technischen Anlagen zur Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser ist es aus Gründen des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung sinnvoll, sich mit der Machbarkeit und der betriebswirtschaftlichen Sinnfälligkeit stromsparender Einrichtungen auf diesem Gebiet zu beschäftigen.
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Sammelbecken
10/2003
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