Artikeldatenbank

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Bäderbetrieb
04/2014
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Bäderbetrieb
04/2014
Im folgenden Artikel umreißt der Autor verschiedene Führungsstile der Individualführung, geht auf die Aspekte der Gruppenführung ein und stellt anhand eines Praxis-Beispiels dar, wie viele Erkenntnisse über ein bestehendes Team mit einer einfachen Analyse gewonnen werden können.
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Bäderbetrieb
04/2014
In AB Archiv des Badewesens 06/2013 S. 377 ff. war über einen Kompromiss im Schulschwimmen in Niedersachsen hinsichtlich der Anforderungen an die Qualifikation der Lehrkräfte berichtet worden. In diesem Zusammenhang wurde auch die Frage aufgeworfen, warum es in der Praxis eine Ungleichbehandlung zwischen Schulen und Vereinen hinsichtlich der Qualifikation und Eignung der Kursleiter gibt. Hinzu kommt, dass immer wieder Fragen zur Verkehrssicherungspflicht bei der Durchführung von Schwimmkursen gestellt werden. Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), Essen, eine neue Richtlinie erarbeitet, die seit dem 1. Februar in Kraft ist: die DGfdB Richtlinie R 94.14, „Sicherheit bei der Organisation und Durchführung von Schwimm- und auf das Schwimmen vorbereitenden Kursen“, in ihrer Fassung von Dezember 2013.
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Verbände
04/2014
Waren die Frühjahrssitzungen des Jahres 2013 noch „In Bayern ganz oben“, nämlich im fränkischen Hof, so sollten die Herbstsitzungen des Technischen Ausschusses (TA) und des Ausschusses Bäderbetrieb (ABB) der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), Essen, nun in der nördlichsten Metropole Deutschlands stattfinden. Am 4. und 5. Dezember 2013 tagten die Bäderfachleute in der Hansestadt Hamburg. Gleich zwei Sponsoren unterstützten die Sitzungen: die Bä derland Hamburg GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Schumaier, und der Verein Aktive Freizeit e. V. (VAF), mit Jürgen Schöl als Geschäftsführer. Zum ersten Mal wichen die Sitzungen auch, auf vielfachen Wunsch hin, von dem gewohnten Tagungsrhythmus Donnerstag/Freitag ab. Frischen Wind – nicht nur auf dem Weg zu der altehrwürdigen Handelskammer als Tagungsort – gab es auch bei den spezifischen Wettbewerbs-, Vergabe- und Bäderarchitektur-Themen am ersten Tag und dem Themenkomplex Energieeffizienz und Nachhaltigkeit am zweiten Tag.
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03/2014
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Kongresse und Messen
03/2014
Die interbad, die internationale Fachmesse für Schwimmbad, Sauna und Spa, ruft vom 21. bis 24. Oktober wieder die Branche aus allen Teilen der Welt nach Stuttgart. Schon Anfang Februar, knapp neun Monate vor der Veranstaltung, hatten sich bereits 240 Aussteller angemeldet. Damit knüpft die interbad an das hohe Niveau der Vorveranstaltung im Jahr 2012 an (siehe ausführlich AB 11/12 S. 709 ff.); in diesem Jahr werden daher sowohl für Aussteller- als auch Besucherzahlen wie der Bestmarken erwartet. Aufgrund schwieriger Bedingungen in verschiedenen europäischen Märkten rechnen die Veranstalter, die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), Essen, und die Messe Stuttgart, vor allem mit einem Anstieg an Ausstellern aus dem europäischen Ausland und deutlich mehr internationalen Besuchern.
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Bäderbau
03/2014
Die Stadt Fellbach, nordöstlich der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart gelegen, war vor der Industrialisierung vor allem eine Weinbaustadt. Bereits im Jahr 1245 wurde der Weinbau auf dem Kappelberg erstmals urkundlich erwähnt. Heute werden 182 ha Rebfläche bewirtschaftet. Der Weinbau und die fruchtbaren Ackerböden mit ihrer Felderstruktur prägen den Landschaftsraum um Fellbach maßgeblich – und laden gemeinsam mit dem umfangreichen Freizeitangebot zum Entspannen und Erholen ein.
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Bäderbetrieb
03/2014
Das „Schulschwimmen“ wird von der Finanzverwaltung als hoheitliche Tätigkeit eingestuft. Damit verbunden ist regelmäßig eine Einschränkung der Verlustverrechnungen im Rahmen des steuerlichen Querverbundes. Im nachfolgenden Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob und ggf. mit welchen Folgen die Behandlung des „Schulschwimmens“ als hoheitliche Tätigkeit gerechtfertigt ist. Dabei bezieht sich die Betrachtung nur auf die ertragsteuerliche Behandlung. Umsatzsteuerliche Fragen werden nicht untersucht.
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Bäderbetrieb
03/2014
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Bäderbetrieb
03/2014
In AB Archiv des Badewesens war in der September-Ausgabe 2012 der Artikel „Naturbad oder Badestelle – was ist zu beachten?“ (S. 534 ff.) erschienen. Darin wurde auf die Richtlinien R 94.12 und R 94.13 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), Essen, eingegangen und insbesondere die Abgrenzung sowie die rechtlichen Fragen behandelt. Inzwischen wurde die Diskussion hierzu in der Praxis und in den DGfdB-Gremien fortgeführt.
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Bädertechnik
03/2014
Seit dem 1. September 2013 muss die im Mai 2012 in Kraft getretene EU-Biozid Verordnung (EU) Nr. 528/2012) nunmehr vollständig angewendet werden. Sie ersetzt die bisherige EU-Biozid-Richtlinie (RL 98/8/EG) und deren nationale Umsetzungen. In Deutschland ist davon im Wesentlichen das Chemikaliengesetz (§§ 12 ff. und § 28 ChemG) betroffen.
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Bädertechnik
03/2014
Schwimmbeckenwasseraufbereitung ohne Chlor ist für viele Hygieniker und Hersteller chlorhaltiger Produkte eine provozierende Aussage. Schließlich wird die Zugabe von Chlor bzw. chlorhaltigen Produkten zur Desinfektion von Schwimmbeckenwasser seit Jahrzehnten praktiziert, und die Wirkungsmechanismen sind weitgehend bekannt. Die Chlorung ist der letzte Teilschritt aller in der DIN 19 643 enthaltenen Verfahrenskombinationen zur Beckenwasseraufbereitung.
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Bädertechnik
03/2014
Über das Thema „Filtermaterial Glaskugeln“ wurde im Jahr 2011 hier bereits umfangreich berichtet (siehe AB 03/11 S. 164 ff. (Teil 1) und 10/11 S. 627 ff. (Teil 2)). Nachdem spezielle Glaskugeln, in der Fachterminologie häufig auch als „Glasbeads“ bezeichnet (siehe Abbildung 1), bereits seit mehr als sechs Jahren in der Trinkwassergewinnung (Brunnenbau) als Filterschüttung Stand der Technik sind, wurden diese Anfang 2010 erst im Labormaßstab auf weitere Anwendungsmöglichkeiten im Wassersektor untersucht. Bei diesen Tests stellte sich heraus, dass eine potenzielle Eignung für die Schwimmbadwasseraufbereitung besteht.