Artikeldatenbank

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Verbände
07/2019
Der Technische Ausschuss (TA) und der Ausschuss Bäderbetrieb (ABB) der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB) führten ihre Frühjahrssitzungen am 15. und 16. Mai in Bochum durch. Natürlich wurde das Ruhrgebiet thematisiert, auch Zukunftsthemen jenseits des Digitalen nahmen breiten Raum ein. Es ging um die Zukunft des Bäderpersonals, damit zusammenhängend – und durchaus kontrovers diskutiert – um die Richtlinie DGfdB R 94.05 und, ganz handfest, um Carbonbeton. Der Wassersaal in Bochum-Stiepel und der Mariensaal des Pfarrheims St. Marien im Kloster Bochum-Stiepel gaben der Tagung dabei einen würdigen Rahmen.
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Editorial
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Bäderbau
06/2019
Olpe, eine Stadt mit 26 000 Einwohnern, liegt am Biggesee im Sauerland und damit an der größten Talsperre in Westfalen. Die Olper Bäderbetriebe GmbH beschloss im Jahr 2013, ihr unmittelbar am Stausee befindliches Freizeitbad zu erweitern. Zur Entlastung des Schul- und Vereinssports waren ebenso neue Kapazitäten erforderlich geworden wie für die immer stärker nachgefragten Kursangebote. Der Stadtrat stimmte mit einer knappen Mehrheit von 16 zu 15 Stimmen für eine Bürgschaft, um die Finanzierung des Millionen-Projektes zu sichern. Man entschloss sich, ein Lehrschwimmbecken mit Hubboden, das eine vielseitige Nutzung erlaubt, anzubauen.
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Bäderbetrieb
06/2019
Der Kongress für das Badewesen 2018 hatte eine besondere Premiere: Julia Jung aus Düsseldorf und Kim Jung aus Darmstadt stellten das erste Gamification- Modell eines Schwimmbades, des Rheinbades in Düsseldorf, vor (siehe AB 01/2019, Seite 6 ff.). Sie betonten beide die Bedeutung dieses digitalen Werkzeuges für das Computer Aided Facility Management (CAFM). Bei der Deutschen Bahn wird es bereits gelebt, für Schwimmbäder ist es noch Zukunftsmusik. Aber mit Hilfe eines Modells könnten auch Mitarbeiter der Bäderbetriebe mit sehr komplexen Programmen arbeiten, für die sie nie geschult wurden. Es ging auf dem Kongress jedoch auch um das Building Information Modeling (BIM), denn für welche der Planungsmethoden sich der Betreiber entscheidet, macht letztlich keinen Unterschied, solange verwertbare Daten für das CAFM vorhanden sind. Diese Entscheidung hängt von den gesetzten Zielen ab, die weit vor Beginn einer Projektentwicklung betriebsintern deutlich und transparent definiert werden. Deshalb steht am Anfang jedes modellbasierten Planungsprozesses immer der Betreiber. Grundlage des ersten Teils dieses Artikels (bis einschließlich des Absatzes „Vom Bauherren zum erfolgreichen Facility Manager“, plus „Aufbruch in die mentale Barrierefreiheit“) ist der Kongress-Vortrag von Julia Jung. Später folgt ein Interview mit Kim Jung, dem Mann, der früher Ego-Shooter programmierte und heute anspruchsvolle Modelle für das Facility Management baut.
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Bäderbetrieb
06/2019
„Das Internet ist für uns alle Neuland“ – noch immer verfolgt Bundeskanzlerin Angela Merkel ihr Zitat aus dem Jahr 2013, und auch in vielen Gesprächen auf Kongressen hört man stets Bäderbetriebsmitarbeiter, welche die Wichtigkeit des Internets und die weiter zunehmende Digitalisierung nicht erkannt haben. Nicht so im AQUApark Oberhausen. Hier wird bereits seit zehn Jahren der Fokus auf die Social-Media-Arbeit gesetzt, die im Bereich Onlinemarketing für das Freizeitbad von großer Bedeutung ist. Mit einer strategischen Ausrichtung verfolgt das Bad über die sozialen Medien festgelegte Ziele. Neben grundlegenden Informationen gibt dieser Artikel auch einen konkreten Einblick in diese Strategie.
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Bäderbetrieb
06/2019
In den vergangenen Jahren ist es relativ ruhig geworden um die rechtliche Beurteilung von Social-Media-Marketing. Viele Rechtsfragen zur Impressumpflicht auf Facebook, Urheberrechtsverletzungen auf YouTube sowie Persönlichkeitsrechten auf Twitter haben die Gerichte inzwischen abschließend geklärt, und die Praxis hat rechtskonforme Lösungen gefunden. Doch dann kamen die Influencer auf Instagram und mit ihnen neue Abmahnungen, einstweilige Verfügungen sowie Urteile zu der Frage, was auf Instagram Werbung ist und wie diese gekennzeichnet werden muss. Seither herrscht unter Influencern und deren Auftraggebern große Unsicherheit sowie ein Wildwuchs an vermeintlich rechtssicheren Werbekennzeichnungen.
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Bäderbetrieb
06/2019
Die öffentlichen Bäderbetriebe sind nach wie vor zur Deckung des Personalbedarfes auf den Einsatz von Fremdpersonal im Wege der Arbeitnehmerüberlassung angewiesen. Mit der zum 1. April 2017 in Kraft getretenen Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) haben sich die Risiken für Entleiher nicht verringert. Die wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkte, aus denen sich Risiken für den Entleiher ergeben können und die bei der Gestaltung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages deshalb zwingend zu beachten sind, spiegeln sich in § 9 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 1a und Nr. 1b AÜG i.V.m. § 10 Abs. 1 AÜG wider.
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Verbände
06/2019
Die öffentliche Bäderlandschaft in Deutschland sieht sich einer Vielzahl von Herausforderungen gegenüber. Fachkräfte sind erst schwer zu finden und dann noch schwerer zu halten. Kommunen haben mit knappen Budgets zu kämpfen. Die Wirtschaft wird immer volatiler, Wachstumsprognosen werden nicht selten binnen Jahresfrist korrigiert. Der Wettbewerb verändert sich laufend, auch wird Nachhaltigkeit immer wichtiger. Und natürlich macht auch die Digitalisierung nicht vor dem Badbetrieb halt: BIM, smarte Bezahlsysteme und Datenmanagement sind nur einige der Themen, mit denen sich auch Badbetreiberinnen und Badbetreiber zunehmend beschäftigen müssen. Diese Gemengelage erfordert neue Planungshorizonte für den Badbetrieb. Doch angesichts der zunehmenden Volatilität und Komplexität erscheint vielen strategischen Entscheidern die mittel- und langfristige Planung immer schwieriger. Wie also am besten mit dieser strategischen Unsicherheit umgehen? Teil 1 einer Serie über ein vorausschauendes Projekt der DGfdB.
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Verbände
06/2019
Im Jahr 2009 erschienen die ersten Fassungen der beiden Teile der DIN EN 15288 „Schwimmbäder für öffentliche Nutzung - Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen an Planung und Bau“ und „Schwimmbäder für öffentliche Nutzung - Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen an den Betrieb“. Für viele europäische Länder, vor allem für die mit wenigen eigenen Regelungen für Schwimmbäder, war diese Norm hoch willkommen, für Deutschland eher ein Schock. Gibt es doch hier mit den „KOK-Richtlinien für den Bäderbau“ und dem umfangreichen Regelwerk der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB) gute normative Grundlagen für Architekten, Ingenieure und Betreiber. Vor allem die neu eingeführte „Risikobeurteilung“ verunsicherte die Fachwelt hierzulande. Nach mehreren, nur wenig veränderten Fassungen in den vergangenen Jahren ist im Mai eine Neuauflage beider Norm-Teile erschienen. Und es scheint, den „Machern“ im zuständigen europäischen Normenausschuss ist hier ein großer Wurf gelungen.
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